Deutsche Demokratisierungen

 
     
   
 
     
    © Christian Müller 2020  
       
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»Demokratiedefizit« - ein festgefahrener Diskurs

Der Tag der deutschen Einheit feiert sein 30. Jubiläum. Dieser Anlass ist landauf, landab wieder Grund genug, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden vereinigten Landesteile zu begutachten. Im aktuellen Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Einheit etwa wird – wie jedes Jahr – ein überwiegend positives Bild der Integration der östlichen Bundesländer ohne Bayern (im Folgenden kurz »Osten« bzw. »Ostdeutschland«) in den Gesamtstaat gezeichnet.[1] Die Harmonie wird jedoch gestört durch die im »Beitrittsgebiet« erhöhte Gefahr durch rechtsextreme Tendenzen, so der Bundesbeauftragte Wanderwitz in dieser Sache in einer Zusammenfassung des Berichts. Da Rechtsextremismus letzten Endes eine Gefahr für die Demokratie darstellt, verdient diese Beobachtung besondere Aufmerksamkeit.
 
    Der Topos der Bedrohung der Demokratie respektive die mangelnde Akzeptanz von Demokratie im Osten ist zugleich ein wohlgehegtes Narrativ der kurzen Einheitsgeschichtsschreibung.[2] Bereits unmittelbar nach dem Beitritt der DDR zur BRD stellte etwa eine Allensbacher Umfrage erschrocken fest, dass die »Ostdeutschen« das Ideal des Sozialismus deutlich besser bewerteten als die übrigen Deutschen. Seither hat sich an diesem relativen Resultat wenig geändert.  
    Die Persistenz dieses Unterschieds in den Vorstellungen von Demokratie, die per Umfragen oder durch Wahlentscheide immer wieder sichtbar werden, hat in den vergangen dreißig Jahren verhältnismäßig stabile Deutungsmuster hervorgebracht. Zu diesen Mustern zählt etwa die Überzeugung, dass die Ablehnung der Demokratie eigentlich nur scheinbar ist und sich in Wahrheit auf die konkreten westdeutsch Institutionen beziehe. Die ebenso typische Erwiderung darauf führt die große Zustimmung zum Beitritt ins Feld, der ja den Import ebendieser Institutionen eingeschlossen habe. Die Zuspitzung dieses Zustimmungsarguments ist üblicher Weise der Verweis auf die Einzigartig- und Alternativlosigkeit des Grundgesetzes, das durch den »Königsweg« des Beitritts schließlich auch in der Ex-DDR zur Geltung komme.  
    In Konklusion dieser Argumentation kommt etwa Stefan Aust[3] zu dem Ergebnis, dass die Situation in Ostdeutschland mit der westdeutschen Nachkriegsgeschichte verglichen werden müsse. Auch dort habe seinerzeit die Demokratie nach dem Ende der Diktatur erst einmal Wurzeln schlagen müssen, bevor sie reifte und stark wurde. Die Entwicklung in der Ex-DDR sei lediglich eine nachholende, und insbesondere wohlfeile »Entschuldigungen« bzw. Verlangen nach »Ausnahmen« bzw. »Sonderwegen« für eine Demokratisierung Ost seien verfehlt.  
    Dieser Stand der Diskussion hat sich in den Jahren seit der Einheit ebenso wenig verändert, wie die Tatsache, dass die Demokratieverständnisse – ausgedrückt etwa im Wahlverhalten – in den wiedervereinigten Landesteilen auseinanderklaffen. Die Argumente sind auf allen Seiten bekannt und wie es sich gezeigt hat, hat die Uneinigkeit in der Frage der Ursachen für die Demokratiedifferenzen bisher keine ernstzunehmenden Auswirkungen gehabt.  
    Allerdings ist diese wohlige Einigkeit über die Uneinigkeit in letzter Zeit überschattet von einer neuen und potenziell bedrohlichen Entwicklung in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Dort ist der enorme Aufstieg der offen demokratiefeindlichen AfD vielleicht erstmalig eine wirklich ernsthafte Bedrohung für die demokratischen Fundamente der Gesellschaft.  
    Die Genügsamkeit bei der Anschauung der unterschiedlichen Positionen zur Demokratie sollte darum einer vertieften Prüfung weichen, um mit einem besseren Verständnis die Ausbreitung demokratiebedrohender Entwicklungen zu stoppen bzw. umkehren zu können. Dazu braucht es neue Ansätze, um die 30 Jahre alten Denkmuster aufzubrechen und neue, wirksame Antworten zu finden.  
       
   

Die Auflösung

Als ersten Schritt lohnt es sich dabei, die beiden Hauptargumente genauer anzuschauen. Auf der einen Seite steht der Satz, dass die Ostdeutschen, die Einheit und damit die Übernahme der westdeutschen Institutionen und damit Demokratie mehrfach mehrheitlich und demokratisch bestätigt haben. Namentlich die Wahlergebnisse vom 18. März und 2. Dezember 1990, bei denen die »Allianz für Deutschland« (März), respektive die CDU (Dezember) große Siege einfuhren, stützen diese Sicht.
 
    Folgerichtig ist es daher zu argumentieren, dass die Erklärung, der Osten hätte andere bzw. angepasste Institutionen erhalten müssen, entweder ins Leere geht oder selbst nicht demokratisch legitimiert ist. Der sichtbarste Ausdruck dieses Diskussionsstranges ist die Betrachtung des alternativen Verfassungsentwurfes des runden Tisches. Dieser Entwurf, so das Standardargument, sei durch die Wahlergebnisse demokratisch nicht gestützt bzw. einfach »überflüssig« geworden.  
    Bei näherer Betrachtung dieses »gewünschte-Übernahme-Arguments« fällt allerdings auf, dass zwar der Wunsch nach Übernahme als solches unmöglich bestritten werden kann, aber dabei gleichzeitig offen bleibt, was genau diese Institutionen, die übernommen werden wollten, eigentlich ausmacht. Um diese Frage zu beantworten, dient ein Blick auf die Geschichte des Grundgesetzes. Das Grundgesetzt wurde bekanntlich 1949 verkündet. Bis 1989 hatte es jedoch bereits 35 Änderungen erfahren.[4] Diese Änderungen sind nichts anderes als Ausdruck einer lebendigen Demokratie, die die Regeln des Zusammenlebens ständig neu verhandelt und neuen Entwicklungen anpasst.  
    Bei diesen Weiterentwicklungen der Institutionen hatten die Parteien, Behörden, Wissenschaft, Judikative, Medien, Interessengruppen, Wirtschaftsverbände und viele weitere Mitglieder der Gesellschaft der BRD initiierend, steuernd, und korrigierend mitgewirkt. Entscheidend für die Wirkmächtigkeit und die Lebendigkeit der Demokratie in der BRD vor 1990 war somit folglich die Anpassung der demokratischen Institutionen an die wechselnden Bedürfnisse der BRD-Bürger mit Beteiligung ebendieser Bürger bzw. ihrer Repräsentanten.  
    Unter diesem Gesichtspunkt kann der Wunsch nach Übernahme der BRD-Institutionen somit durchaus als logische Fortsetzung der Revolution von 1989 verstanden werden. So hatte der berühmte Aufruf des »Neuen Forums« eine gestörte Kommunikation zwischen Staat und Gesellschaft beklagt und gefordert, durch gemeinsames Handeln, die Lähmung der »schöpferischen Potenzen des Landes« zu überwinden und Lösungen für die lokalen und globalen Aufgaben zu finden. Der Schlüssel dazu bestehe in der Mitwirkung der Menschen auf Basis eines »demokratischen Dialogs«, so die Revolutionäre von 1989. [5]  
    Die Erfahrungen der BRD mit ihren demokratischen Institutionen erscheint darum – auch im Nachhinein – als ein geeignetes Instrument, um die Ziele der 1989er Revolution zu erreichen. Im Oktober 1990 wurde mit dem Vollzug des Beitritts der DDR zum Staatsgebiet der BRD die Übernahme der BRD-Institutionen in die Wege geleitet. Damit wäre, so die konsequente Logik, ein Demokratisierungsprozess fortgesetzt worden, der 1989 beginnend, ähnlich verlaufen sollte wie seinerzeit in der BRD nach 1949 und der mit der Angleichung zwischen Ost und West würde enden müssen. Wie oben ausgeführt, lief es – zumindest in den ersten dreißig Jahren – anders.
    Der Blick auf das Hauptargument dagegen liefert schließlich wichtige Hinweise auf die Ursache für die ausbleibende nachholende Entwicklung und Angleichung. Dieses Argument besteht im Wesentlichen darin, dass Demokratie als solche durchaus gewünscht sei, jedoch nicht genau in der Form, wie sie nach 1990 im Osten neu installiert wurde.  
    Wie gesehen, steht dieses Argument im Widerspruch nicht nur zu den Wahlergebnissen von 1990 (und folgende Jahre), sondern auch zu den ursprünglichen Forderungen der 1989er Revolution. Allerdings ist dieser Widerspruch bei genauer Anschauung nur scheinbar, denn in Tat und Wahrheit wurden die Institutionen nicht beziehungsweise nur sehr unvollständig übernommen, da das entscheidende Merkmal der traditionellen westdeutschen Institutionen weitgehend fehlt und es fehlt größtenteils bis heute. Dieses Merkmal ist die Fähigkeit, fortlaufend Anpassungen aufgrund neuer Entwicklungen durch und mit den Menschen an den demokratischen Institutionen vorzunehmen.  
    Der Grund für diesen Mangel ist leicht auszumachen. Einerseits ist das Gewicht der Ostdeutschen auf Ebene des Gesamtstaates zu gering, um wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung von gesamtstaatlichen Institutionen nehmen zu können. Dies trifft zwar auch auf alle individuellen Bundesländer zu, doch waren und sind die Interessen der Westländer insgesamt untereinander homogener als die Interessen aller Länder insgesamt. Zudem ist das Gewicht der Ostländer noch dadurch geschmälert, dass in den Medien, Gerichten, Verbänden und Behörden ostdeutsche Personen in relevanten Positionen faktisch nicht vertreten sind.[6]  
    Zweitens durchzieht das Vertretungsdefizit alle föderalen Ebenen. Mit anderen Worten, nicht nur auf Bundesebene, auch in den Ländern und selbst in den Kommunen sind die am demokratischen Diskurs in signifikanter Stellung beteiligten Personen in absurd hohen Anteilen nicht ein Abbild der lokalen (ostdeutschen) Gesellschaft, für die sie an diesem Diskurs teilnehmen.  
    Folglich hat es überhaupt keine Übernahme der bewährten Institutionen der BRD-Demokratie gegeben, sondern lediglich deren Hülle wurde in der Ex-DDR installiert. Die inneren Mechanismen und Spielregeln dieser Institutionen wurden jedoch nicht mit übertragen sondern zeitgleich amputiert. Infolgedessen, ist das »Fremdeln« mit sowie die Ablehnung dieser verstümmelten demokratischen Institutionen Ausdruck eines tieferen Demokratieverständnisses aber keineswegs Ausdruck einer Demokratiefeindlichkeit.  
    An dieser Stelle wird damit schließlich auch deutlich, warum die Analogie zwischen 1949 als Startzeit West und 1990 als Startzeit Ost in die Irre führt. Das Ende der Nazidiktatur und damit die Chance für einen demokratischen Neubeginn in Deutschland wurden 1945 durch äußere Kräfte, die Alliierten, geschaffen. Der Ausbau der Demokratie erfolgte in der BRD danach jedoch weitgehend von innen heraus, was es dem jungen, demokratischen Staat ermöglichte, an seinen Aufgaben zu wachsen und die Demokratie somit zu stärken. Die entsprechende demokratische Erfahrung war die, dass die demokratischen Institutionen den Menschen und der Abbildung ihrer Interessen dienen.
    Im Unterschied dazu wurde die DDR-Diktatur 1989 von innen heraus beseitigt während ab Mitte 1990 die Demokratisierung weitgehend fremdbestimmt erfolgte. Das hatte zur Folge, dass im Unterschied zu Westdeutschland im Osten tendenziell die Erfahrung vorherrscht, dass die Menschen sich den demokratischen Institutionen anzupassen haben statt umgekehrt. Damit wurde nicht nur die 1989er Revolution teilweise zurückgerollt, sondern ironischer Weise auch die Herrschaftsphilosophie des DDR-Regimes wiederbelebt.  
    Die Ausgangsbedingungen 1949 und 1990 waren also genau entgegengesetzt. Eine zeitversetzte Parallelität der Startphasen hat es folglich nie gegeben und damit kann auch nicht ohne weiteres erwartet werden, dass es eine Parallelität der Ergebnisse geben sollte oder geben wird.  
     
   

Antworten

Eine genaue Diagnose des »Demokratiedefizit«-Problems stellt selbstredend noch keine Lösung dar. Günstigenfalls können daraus Ideen für die Überwindung des Problems abgeleitet werden. Zunächst einmal ist es jedoch sinnvoll, die Implikationen zu betrachten.
 
    Diese fehlenden positiven Demokratieerfahrungen reißen Lücken in die Gesellschaft, die von Gegnern der Demokratie ausgenutzt werden können. Derzeit ist die AfD damit am erfolgreichsten. Sie bedient sich dabei sogar ganz explizit bei der Tatsache der verstümmelten Institutionen, indem sie etwa mit Slogans wie »Vollende die Wende« oder Plänen für mehr direkte Demokratie wirbt. Die Geschichte hat bekanntlich gezeigt, dass mehr Demokratie in den Händen von Demokratiegegnern eine Einbahnstraße Richtung Diktatur ist. Darum braucht es geeignete Mittel, um die Lücken zu schließen und die Demokratie zu stärken.  
    Das Kernproblem des ostdeutschen Demokratiedefizits besteht in der Unvollständigkeit der demokratischen Institutionen. Entsprechend sollte der Hauptansatzpunkt deren Vervollständigung sein. Unvollständig sind diese Institutionen vor allem durch die mangelhafte Teilhabe der lokalen Bevölkerung an den demokratischen Mechanismen und Prozessen, die sich vor allem durch die Dominanz gebietsfremder Personen in den steuernden, entscheidungskompetenten Positionen ausdrückt.  
    Ein wichtiger Ansatz zur Lösung des Problems besteht also in der Erhöhung, bzw. »Normalisierung« der Vertretung der lokalen Bevölkerung auf das in Demokratien übliche Niveau in Behörden, Wissenschaft, Unternehmen, Gerichten, Medien usw. Dabei sollte auch beachtet werden, dass die lokale Bevölkerung ebenfalls bei der Besetzung von Entscheidungspositionen nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Ebene der Westländer im durchschnittlichen Ausmaß berücksichtigt werden muss.  
    Daneben sollten neue Formen der direkten Teilhabe der lokalen Bevölkerung an demokratischen Prozessen gefunden und bestehende genutzt werden, die nicht an die Besetzung bestimmter Positionen gebunden sind. Das könnten lokale oder regionale Beteiligungsverfahren an staatlichen Sachentscheidungen, Vereinsarbeit oder steuerliche Innovationen wie die Verknüpfung von Investitions- und Besteuerungsprojekten (Subsidiarität) sein. Diese zweite Kategorie von Steigerung der Teilhabe ist deshalb so wichtig, weil der zuerst beschriebene Weg auf einen schwierig zu bewerkstelligenden Austausch von Personen hinausläuft.  
    Eine Möglichkeit, diesen Austausch trotz Schwierigkeiten zu erreichen, besteht in der gezielten Neubesetzung frei werdender Positionen durch lokale Bewerber. Aufgrund der enormen Abwanderung hoch qualifizierter Bevölkerungsteile müssten dazu auch Rückholprogramme erwogen werden. Diese Art des Austausches würde den Vorteil der relativen Einfachheit bei gleichzeitigem Nachteil der langen Dauer haben. Realistischer Weise müsste, ausgehend vom heutigen Stand, mit weiteren 1-2 Generationen gerechnet werden, bevor die Zielmarke der »üblichen« Beteiligung erreicht wäre.[7] In dieser Zeit muss mit anhaltenden Spannungen und fortdauernder Bedrohung der Demokratie gerechnet und gelebt werden.  
    Ein rascherer Austausch könnte durch gezielte Abwerbung ortsfremder Funktionsträger im Osten auf frei werdende Stellen im Westen angestrebt werden. Dadurch müssten die im Osten vorzeitig frei werdenden Positionen neu besetzt werden, was dann mit lokalen Personen erfolgen könnte. Zur Erleichterung der Abwerbung könnten zum Beispiel Lohnanreize dienen. Damit gibt es erfolgreiche historische Erfahrungen (»Buschzulage«), auf die zurückgegriffen werden könnte.  
    Aufgrund des enormen Größenunterschieds zwischen Ost und West könnte die beschleunigte Variante des Austauschs weitgehend unauffällig und mit wenig schädlichen Nebenwirkungen erfolgen und sollte daher bevorzugt erwogen werden.  
     
   

Fazit

Das oft beklagte »Demokratiedefizit« im Osten Deutschlands ist eine reale und demokratiegefährdende Tatsache. Ihre Ursache besteht in der unvollständigen Übernahme der westdeutschen demokratischen Institutionen wodurch der lokalen, ostdeutschen Bevölkerung die Teilhabe am demokratischen Prozess teilweise verwehrt, erschwert bzw. verunmöglicht wird.
 
    Die Beseitigung des »Demokratiedefizits« könnte durch eine beschleunigte Besetzung von gesellschaftlichen Positionen mit relevanter Entscheidungskompetenz mit Personen aus der lokalen Bevölkerung erreicht werden. Dazu bedarf es lediglich eines gezielten und koordinierten Vorgehens. Die historischen Erfahrungen mit entsprechenden Instrumenten sind vielversprechend.  
    Ein Verzicht auf konkrete Massnahmen zur Beseitigung des Demokratiedefizits hätte im Unterschied dazu potentiell verheerende Folgen für die deutsche Demokratie.  
     
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Weiterführende Texte

 
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Referenzen

 
    [1]
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Neue-Laender/jahresbericht-zum-stand-der-deutschen-einheit-2020.html
 
    [2]
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1944/umfrage/ost-west-haltung-zur-umsetzung-der-demokratie/
 
    [3]
https://www1.wdr.de/daserste/presseclub/sendungen/wiedervereinigung-110.html
 
    [4]
Ellwein, T. (1990), Verfassung und Verwaltung, in M. Broszat (Hrsg.), Zäsuren nach 1945. Essays zur Periodisierung der deutsche Nachkriegsgeschichte (= Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Bd. 61). Oldenbourg, München 1990.
 
    [5]
https://www.hdg.de/lemo/bestand/objekt/dokument-aufbruch-89.html
 
    [6]
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/eliten-daten-karriere-deutschland-100.html,
Bluhm, M. / Jacobs, O. (2016), Wer beherrscht den Osten? Ostdeutsche Eliten ein Vierteljahrhundert nach der deutschen Wiedervereinigung, Universität Leipzig: Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft.,
Kollmorgen, R. (2015), Außenseiter der Macht. Ostdeutsche in den bundesdeutschen Eliten 1990-2013, in U. Busch & M. Thomas (Hrsg.), Ein Vierteljahrhundert Deutsche Einheit, 189-220, Berlin:trafo-Verlag.
 
    [7]
Vogel, L. (2020), Der geringe Anteil Ostdeutscher in den Eliten – ein verkanntes Problem, Essay, Erschienen auf: regierungsforschung.de. Online Verfügbar:
https://regierungsforschung.de/der-geringe-anteil-ostdeutscher-in-den-eliten-ein-verkanntes-problem/
 
     
     
    www.s-e-i.ch